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   BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02   

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BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02 (https://dejure.org/2003,17399)
BPatG, Entscheidung vom 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02 (https://dejure.org/2003,17399)
BPatG, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 23 W (pat) 701/02 (https://dejure.org/2003,17399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 356
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Gegenstand der Prüfung im Einspruchsverfahren ist nämlich nicht der jeweilige Einspruch, sondern das Patent (vgl. dazu auch Schulte, PatG, 6. Aufl., § 59 Rdn 142 unter Hinweis auf BGH GRUR 1995, 333 II 2 c) bb) - Aluminium-Trihydroxid).

    c) Im übrigen eröffnet der zulässige Einspruch für das Patentgericht die Möglichkeit, neben den von den Einsprechenden vorgebrachten Einspruchsgründen von Amts wegen auch weitere Einspruchsgründe in das Verfahren einzubeziehen (vgl. dazu BGH BlPMZ 2003, 241, II.3b) - "Automatisches Fahrzeuggetriebe" GRUR 1995, 333 - Aluminium-Trihydroxid).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Wie sich aus der zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehenden Beschreibung (BGH GRUR 1986, 803, 805 liSp Abs. 2 - "Formstein") ergibt, ist die Lehre der erteilten Patentansprüche 1 bzw. 6 insoweit jedoch allenfalls auf den ersten Blick unterschiedlich bzw. widersprüchlich.
  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Die Begriffe in den Patentansprüchen sind nämlich so zu deuten, wie sie der zuständige Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung versteht (BGH GRUR 2001, 232 Leitsatz - "Brieflocher").
  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Wirksamkeit der Teilung Die Wirksamkeit einer Teilungserklärung ist sowohl im Einspruchs- als auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren zu prüfen (BGH GRUR 1999, 41, 43, II2a - "Rutschkupplung"; GRUR 1996, 747, 750, CII1d - "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; GRUR 1996, 753, 754, BII2a bb - "Informationssignal"; Schulte PatG 6. Aufl. § 60 Rdn 31).
  • BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01

    "Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Soweit das Streitpatent dabei nicht um den abgetrennten Teil - d.h. Merkmale der erteilten Patentansprüche 6 und 22 konkretisiert durch Merkmale der Beschreibung (Spalte 9, Zeilen 30 bis 36) - verringert worden ist (BGH Mitt 1999, 154, Leitsatz 2 - "Kupplungsvorrichtung"), ist dies insofern unschädlich, als nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH GRUR 2003, 781 - "Basisstation"; BGH Mitt 2002, 526, Leitsatz iVm Abschnitt II.3.c - "Sammelhefter") durch die Teilung nicht abgetrennt werden muß und die wirksame Teilung eines Patents - in Abkehr von den Entscheidungen "Informationssignal" und "Kupplungsvorrichtung" - nicht voraussetzt, daß bereits durch die Teilungserklärung ein gegenständlich bestimmter Teil des Patents definiert wird, der von diesem abgetrennt wird.
  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97

    "Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Für die Prüfung der Teilanmeldung ist zwar die Prüfungsstelle zuständig - auch wenn die Teilung vor dem Bundespatentgericht erklärt wurde -, zuständig für die Prüfung der Wirksamkeit der Teilungserklärung ist jedoch die Stelle, vor der die Teilung erklärt wurde (BGH GRUR 1999, 148 - "Informationsträger"; Schulte PatG 6. Aufl. § 60 Rdn 33 und 34).
  • BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95

    "Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Wirksamkeit der Teilung Die Wirksamkeit einer Teilungserklärung ist sowohl im Einspruchs- als auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren zu prüfen (BGH GRUR 1999, 41, 43, II2a - "Rutschkupplung"; GRUR 1996, 747, 750, CII1d - "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; GRUR 1996, 753, 754, BII2a bb - "Informationssignal"; Schulte PatG 6. Aufl. § 60 Rdn 31).
  • BGH, 30.06.1998 - X ZB 27/97

    "Rutschkupplung"; Unzulässige Erweiterung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Wirksamkeit der Teilung Die Wirksamkeit einer Teilungserklärung ist sowohl im Einspruchs- als auch im Einspruchsbeschwerdeverfahren zu prüfen (BGH GRUR 1999, 41, 43, II2a - "Rutschkupplung"; GRUR 1996, 747, 750, CII1d - "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; GRUR 1996, 753, 754, BII2a bb - "Informationssignal"; Schulte PatG 6. Aufl. § 60 Rdn 31).
  • BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Da all dies jedoch nicht zum Offenbarungsgehalt der Druckschrift 9 gehört, wird der Fachmann bei ausschließlicher Befolgung der Hinweise dieser Druckschrift - d.h. ohne Kenntnis der Erfindung - zwar zufällig einmal, nicht aber wiederholbar, d.h. gezielt nach einer bestimmten Methode zu der Merkmalskombination nach dem kennzeichnenden Teil der erteilten Ansprüche 1 und 6 des Streitpatents gelangen können (vgl. hierzu BGH BlPMZ 1973, 170, 171 reSp Abs. 2 - "Legierungen" = "Schmelzrinne"; BGH GRUR 1956, 77, 78, 79 - "Rödeldraht"; Benkard Patentgesetz, 6. Aufl., § 3 Rdn 51).
  • BGH, 19.10.1971 - X ZR 34/68

    Rückwirkende Vernichtung von Patenten - Inhalt der Streitpatentschrift -

    Auszug aus BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bedarf es aber nicht der Angabe konkreter Maße, Größen und Verhältnisse, sofern der Fachmann diese durch Versuche feststellen kann, die einen zumutbaren Umfang nicht übersteigen (BGH GRUR 1972, 704, 705 reSp unten - "Wasser-Aufbereitung").
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

  • LG München I, 08.02.2006 - 21 O 15831/99

    Blitzstromableiter

  • BPatG, 07.08.2003 - 23 W (pat) 703/03
    Zunächst ist nicht erforderlich, daß durch die Teilung vom Stammpatent im Sinne einer Verminderung des Stammpatents tatsächlich etwas abgetrennt wird (so die aktuelle Rechtsprechung BGH GRUR 2003, 47, 49 - Sammelhefter; vgl hierzu auch die inzwischen ergangene Entscheidung 23 W (pat) 701/02 zum Stammpatent).
  • BPatG, 10.11.2004 - 17 W (pat) 303/03
    Da sonstige Widerrufsgründe weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl BPatG GRUR 2004, 356, 357 aE "Gerichtliches Einspruchsverfahren"), haben die Ansprüche 1 bis 17 Bestand.
  • LG München I, 08.02.2006 - 21 O 15831/99

    Blitzstromableiter

    Das Bundespatentgericht hat das von der Beklagten angegriffene Klageschutzrecht I mit Beschluss vom 17. Juli 2003 aufrechterhalten (Az.: 23 W (pat) 701/02).
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